Kontenregister ab 2016

22.03.2017 15:37

Österreich war als kleines, mitteleuropäisches Land mit hohem Lebensstandard und ausgezeichneter Lebensqualität bei internationalen Investoren und Unternehmen als Standort, Sitz der Headquarters und sicherer Hafen für Geldanlagen sehr beliebt. Bedeutende Unternehmen und vermögende Investoren legten ihr Geld, auch aufgrund der funktionierenden Finanzwirtschaft und des Bankgeheimnisses, sowie der Stabilität und Sicherheit der österreichischen Banken gerne in Österreich an. Selbst eine spätere Versteuerung dieser Kapital-Gains mit 25% KESt wurde großteils in Kauf genommen. Mit der (umstrittenen) Einführung dieser KESt auch auf ausländische Bankkunden und Depotinhaber flossen große Summen ab, einiges Kapital blieb aber doch im Land und zahlt die Steuer, weitgehend anonym.

Diesen wesentlichen Standortvorteil musste Österreich auf Druck der EU aufgeben und das Bankgeheimnis abschaffen, obwohl es in der EU selbst einige wirklich maßgebliche und heftige Steuerparadiese und Spezialvereinbarungen anderer Länder gab und weiterhin gibt (siehe Irland, siehe individuelle Vereinbarungen Luxemburg, siehe Madeira… etc.).

Ihr ergebener Dr. W. fragt sich, was eigentlich wirklich passiert wäre, wenn wir die KESt für ausländische Anleger und vor allem unser Bankgeheimnis ganz einfach nicht aufgegeben hätten? Hätte uns dann die EU ausgeschlossen und statt uns lieber Griechenland behalten?

Dazu verschärfend wurde nun ab 2016 das Kontenregister eingeführt, eine zentrale Datenbank für Behörden, in der diese alle durch Personen oder Unternehmen geführte Bankkonten in Österreich leicht finden können. In unserer Praxis der Steuerberater bedeutet das, dass jeder Außenprüfer des Finanzamtes im Zuge einer Prüfung in diesem Kontenregister nachsehen kann, bei welchen Banken jeder Steuerpflichtige wie viele Konten führt. So kann er leicht vergleichen, ob diese Konten in der Buchhaltung des Unternehmens aufscheinen, das heißt verbucht werden, gegebenenfalls fragt er einfach nach, warum nicht?

Nun musste auch schon früher, vor der Einführung des Kontenregisters, ein Außenprüfer alle Banken abklappern, um sich schriftliche Bestätigungen über etwaige Konten einzuholen. Es ging also prinzipiell auch schon früher. Nur halt etwas mühsamer und etwas weniger effizient.

Ihr ergebener Dr. W. fragt sich aber bei den meisten Dingen, die sich verändern, hat das auch etwas Gutes für unsere Klienten? Da fallen mir bei dem Kontenregister spontan die Exekutionen und Betreibungen von ausstehenden Kundenforderungen unserer Klienten ein. Es ist oft ausnehmend mühsam, nervig und kostspielig, durch den Exekutor teilweise Kleinstbeträge von wenigen Hundert Euro im wahrsten Sinn des Wortes an der Haustüre des betroffenen Schuldners einbringlich zu machen. Der arme Exekutor muss ein mächtiges Vermögensverzeichnis aufnehmen etc. Sehr oft ohne Ergebnis, weil die teure Stereoanlage, das TV-Gerät und der Laptop sowieso immer den anderen Mitbewohnern gehören, niemals dem Schuldner…

Wie wäre es also, wenn man auch dem Exekutor Einsicht in das Kontenregister des Schuldners gewähren würde? Und zwar schon vor Beginn der mühsamen, althergebrachten Betreibung? Der Exekutor kennt dann die Bankverbindungen des Schuldners und kann sofort, ohne dass der Schuldner noch gewarnt ist, seinen Exekutionstitel darauf geltend machen, sofern Guthaben zufällig vorhanden sind. Wenn nicht, hat er sich auch nicht viel vergeben und muss halt den bisher üblichen Weg aufnehmen.

Dann aber hätte das Kontenregister nicht nur einseitig für die Finanzverwaltung einen Vorteil, sondern auch für unsere Klienten,

denkt sich Ihr ergebender

Dr. W.